[DIN 5008 | #UNFERTIG: Regelungen zur Formatierung von Text] Die DIN 5008 regelt die Formatierung von Text, insbesondere in geschäflicher Kommunikation. #Kommunikation #DIN #DIN5008 #Formatierung #Text #Textformatierung #Abkürzungen #Grammatik #Abk.
Laut DIN 5008 müssen Sie am Ende von Abkürzungen einen Punkt setzen, wenn diese Wörter im Sprachgebrauch ungekürzt gesprochen werden.
Hier steht hinter jedem Wort jeweils ein Punkt – bei z. B. also hinter „zum –> z.“ und „Beispiel –> B.“
Verwenden Sie mehrere Abkürzungen (hier also „zum und Beispiel“) hintereinander, müssen Sie diese durch ein Leerzeichen voneinander trennen. Dafür sollten Sie ein geschütztes Leerzeichen (Strg + Umschalt + Leertaste) verwenden. So verhindern Sie, dass die Zeile ggf. zwischen den beiden Abkürzungen umbricht.
Von der Regel, dass jedes abgekürzte Wort einen Punkt erhält, gibt es aber Ausnahmen: a) So erhält „und so weiter“ etwa nur ganz am Ende einen Abkürzungspunkt, nicht aber hinter jedem Buchstaben. Es heißt also nicht „u. s. w.“, sondern „usw.“.
In Ihrer Geschäftskorrespondenz sollten Sie laut DIN 5008 nur zu Abkürzungen greifen, die allgemein bekannt sind, wie „z. B.“. Außerdem sollten Sie Abkürzungen sparsam einsetzen, denn sie behindern den Lesefluss. Bei bestimmten Wörtern sollten Sie aber in jedem Fall zur Abkürzung greifen, wenn sonst der Eindruck einer „gestelzten Sprache“ entstehen könnte. So ist „Lkw“ absolut geläufig und jedermann bekannt – „Lastkraftwagen“ hört sich dagegen schon sehr nach Behördendeutsch an.